Veranstaltung: | LDK in Sindelfingen am 21./22.09.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Frithjof Rittberger |
Eingereicht: | 09.08.2019, 15:17 |
100 Prozent Bio-Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen mit Hilfe der regionalen Landwirtschaft
Beschlusstext
Umstellung der Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen auf 100 Prozent Bio-
Lebensmittel bis 2030 zur Stärkung des Artenschutzes, des Tierwohls und der
natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe der regionalen Landwirtschaft
Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
fordert die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg auf, im
Landtag einen Beschluss für eine Umstellung der Verpflegung in allen
öffentlichen Einrichtungen auf 100 Prozent Bio-Lebensmittel im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 23.06.2007 (EG-Öko-VO),
einschließlich der Lebensmittel von Bio-Umstellungsbetrieben, herbeizuführen.
Bis zum Jahre 2030 soll die Umstellung in allen Landeseinrichtungen
abgeschlossen sein, bis zum Jahr 2025 sollen die Einrichtungen bereits 30
Prozent Bio-Lebensmittel - gemessen am monentären Wareneinsatz - anbieten. Dabei
ist ein möglichst hoher Anteil an regional erzeugten und verarbeiteten Produkten
orientiert am Biozeichen Baden-Württemberg (Bio aus BW) vorzusehen, bei
Bioprodukten mit Herkunft von außerhalb Europas sind zugleich die Standards des
Fairen Handels zu beachten. Bestehende Verpflegungsverträge sind zum
frühestmöglichen Zeitpunkt anzupassen, Neuverträge nach dieser Vorgabe
abzuschließen. Um regionale wie ökologische Standards in Ausschreibungen
wettbewerbsrechtlich zu ermöglichen, fordert der Landtag eine geeignete
Expertise an.
In die Umstellung auf bio-faire Verpflegung in Kantinen, Mensen, Cafeterien und
bei Empfängen landeseigener Einrichtungen wie Behörden, Universitäten,
Fachhochschulen und Unikliniken soll auch die Schulverpflegung integriert
werden, wofür gegebenenfalls der rechtliche Rahmen für Land, Kreise und
Gemeinden zu schaffen ist.
Darüber hinaus soll der Landtag ein geeignetes Förder- und Beratungsprogramm
beschließen, das den Kreisen und Kommunen, aber auch privatwirtschaftlichen und
gemeinnützigen Einrichtungen ermöglicht, ebenfalls bis 2030 die vollständige
Umstellung ihrer Einrichtungen auf Bio-Verpflegung mit regionalem
Erzeugerschwerpunkt zu erreichen.
Das schließt die Beratung der Einrichtungen auch mit Blick auf kostengünstige
Kalkulation und Akzeptanz des Angebots ein. Hierbei sollen Erfahrungen und
Konzepte bestehender Projekte, wie beispielsweise der Städte Wien, Bremen und
Kopenhagen, einbezogen werden. Dabei soll insbesondere an die Kopenhagener
Leistung, eine attraktive Bio-Verpflegung nahezu ohne Mehrkosten für die
jeweilige Mahlzeit zu erreichen, angeknüpft werden. Falls dennoch
Mehrbelastungen entstehen, stellt das Land für finanziell schwächere Familien
Finanzmittel zur Entlastung bereit. Für die Umstellung der Verpflegung in
Schulen und Kindertageseinrichtungen wird eine pädagogisch geeignete
Begleitkonzeption erarbeitet.
Begründung
Mit diesem Antrag bestärkt die Landesdelegiertenkonferenz die Landtagsfraktion darin, die Ziele des Volksbegehrens Artenschutz aktiv zu unterstützen und der gegen ein wachsendes Bio-Angebot vorgebrachten Skepsis konstruktiv zu begegnen.
Mit der Umsetzung der Forderungen dieses Antrags trägt der Landtag dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als staatlichem Verfassungsziel Rechnung, indem er den regionalen Absatzmarkt für zertifiziert ökologische Produkte sowie für Produkte von Bio-Umstellungsbetrieben stärkt. Durch die Umstellung auf Verpflegung aus ökologischer Erzeugung und fairem Handel werden drohende Folgekosten verringert, z.B. durch eine geringere Belastung von Böden und Wasser, mehr Klimaschutz und deutlich geringere Pestizidbelastungen, wie beispielsweise jüngst durch eine Studie der Universität Augsburg dargestellt. Auch beim Tierschutz liefert das EU-Bio-Siegel den höchsten EU-weit praktizierten Standard.
Angesichts des hohen Anteils an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die regelmäßig auswärts verpflegt werden, trägt diese Maßnahme als staatliches Vorbild nicht nur zur Gesundheitsförderung bei, sondern auch zur Verbreitung regional erzeugter ökologischer sowie fair gehandelter Lebensmittel sowie zu einem positiven Bewusstsein für deren Bedeutung. Es setzt dadurch gemeinwohlfördernde Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft in einer globalisierten Welt.