Veranstaltung: | LDK in Sindelfingen am 21./22.09.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | Tobias Holger Miltenberger (Stuttgart KV) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 23.08.2019, 12:43 |
V11: Unterstützung des Volksbegehrens Artenschutz - „Rettet die Bienen“
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg möge
beschließen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg unterstützen das Volksbegehren
Artenschutz - „Rettet die Bienen“ und setzen sich für dessen Erfolg ein.
Begründung
1. Der Gegenstand (Gesetzentwurf) des Volksbegehrens trägt außerordentlich zum Artenschutz bei. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens greift in besonderem Maße Positionen auf, die auch wir Grünen auf verschiedenen Ebenen vertreten. So heißt es im Bundestagswahlprogramm 2017: “Um die biologische Vielfalt zu schützen, werden wir dafür sorgen, dass die bestehende Gesetzgebung im Naturschutzbereich konsequent umgesetzt und wo nötig an die Erfordernisse des Naturschutzes angepasst wird. Die Praxis der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft soll sich künftig am Schutz der biologischen Vielfalt ausrichten. (…) Den Biotopverbund wollen wir bundesweit ausbauen und Schutzgebiete ambitioniert umsetzen (…). Einer der größten Artenkiller ist die industrialisierte Landwirtschaft, besonders der flächendeckende massive Einsatz von Gülle und Pestiziden. Wir werden deshalb Sofortmaßnahmen ergreifen, um die flächendeckende Vergiftung und Überdüngung unserer Landschaft einzudämmen.” All diese Punkte adressiert auch der Gesetzentwurf des Volksbegehrens und übersetzt sie in konkrete und praxisnahe politische Maßnahmen, die innerhalb des Gestaltungsspielraums von Landtag und Landesregierung umsetzbar sind.
2. Das Volksbegehren ist ein Beitrag für eine Agrarwende, mit dem Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft. Neben dem primären Ziel, dem Artensterben entgegenzuwirken, beinhaltet das Volksbegehren einen Vorstoß für ein erforderliches Umdenken zur Produktion unserer Lebensmittel und den Erhalt der Kulturlandschaft. Was schließlich auch im Bundeswahlprogramm 2017 beschrieben wird: „Viele Bäuerinnen und Bauern haben sich bereits mit uns auf den Weg gemacht hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Sie bewirtschaften Flächen, reich an Streuobstwiesen, Hecken, bunten Wiesen und Weiden. Doch leider sieht es oft auch ganz anders aus: industrielle Massentierhaltung, zu viel Gülle auf den Feldern, Glyphosat und Gifte für Bienen und andere Insekten. Für uns steht fest: Die industrielle Agrarwirtschaft ist eine Sackgasse. Außer der Agroindustrie kennt sie nur Verlierer*innen. Diese Art der Agrarwirtschaft vernichtet ihre eigene Grundlage durch großflächige Monokulturen auf den Äckern und die Beschränkung auf wenige Hochleistungstierrassen. Auch für den Boden- und Hochwasserschutz hat diese Art der Agrarwirtschaft fatale Folgen. Eine solche Landwirtschaft richtet unsere Naturräume zugrunde und ist so zum größten Naturkiller unserer Zeit geworden. Zudem müssen viele Landwirt*innen aufgrund des wirtschaftlichen Drucks ihre Höfe aufgeben. Sie ist weder gut für die Verbraucher*innen noch für die Bäuer*innen.Unsere Landwirt*innen leisten viel. Sie arbeiten hart und versorgen uns zuverlässig mit Lebensmitteln. Deshalb wollen wir für landwirtschaftliche Betriebe eine sichere Zukunft schaffen. Doch anders, als es die Agrarindustrie uns glauben machen will, gelingt das besser ohne Gentechnik, Ackergift und Qualzucht. All das spricht dafür, die Agrarwende so schnell wie möglich durchzusetzen immer mehr Landwirt*innen und Verbraucher*innen sind dabei auf unserer Seite“. All diese Inhalte können wir mit dem Volksbegehren, sofern auf Landesebene möglich, nun in Gesetzesform gießen.
3. Das Volksbegehren zeigt beispielhaft wie die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern möglich ist. Zudem bildet es den ersten Praxisfall für das unter GRÜNEN-Führung im Jahr 2016 geänderte Volksabstimmungsgesetz in Baden-Württemberg. Noch in der laufenden Legislaturperiode hierfür einen erfolgreichen Anwendungsfall zu schaffen, zeigt in besonderem Maße die Wirksamkeit GRÜNER Politik.
Bemerkung: Der Gegenstand (Gesetzentwurf und Begründung) des Volksbegehrens sind unter https://volksbegehren-artenschutz.de/wp-content/uploads/2019/05/Gesetzenwurf_Artenschutz_BW.pdf zufinden. Der Antrag beim Innenministerium auf die Zulassung eines Volksbegehrens wurde am 26.07.2019 mit 35.865 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Der Bescheid zur Zulassung des Volksbegehrens ist am 14.08.2019 erfolgt. Weiter Informationen zum Volksbegehren gibt es auf der Webseite www.volksbegehren-artenschutz.de.
Unterstützer*innen
- David Gerstmeier (Stuttgart KV)
- Renate Rastätter (Karlsruhe KV)
- Meike Günter (Stuttgart KV)
- Raphaela Ciblis (Stuttgart KV)
- Jürgen Hirning (Tübingen KV)
- Sylvia Dorn (Ortenau KV)
- Achim Jooß (Ortenau KV)
- Benjamin Boy (Stuttgart KV)
- Frithjof Rittberger (Tübingen KV)
- Susanne Floss (Tübingen KV)