Veranstaltung: | LDK in Sindelfingen am 21./22.09.2019 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | Christoph Höfflin (Emmendingen KV) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 25.08.2019, 12:54 |
V14: Unterstützung und anschließende Nachbesserung des Volksbegehrens Artenschutz
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
fordert die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg auf,
sich im Landtag für einen optimierten Weiterentwicklungsvorschlag des derzeit
zur Diskussion stehenden, von „Pro Biene“ eingebrachten Volksbegehrens „Rettet
die Bienen“ einzusetzen bzw. nach einem erfolgreichen Begehren einen eigenen
Gesetzestext voranzutreiben. Dieser Weiterentwicklungsvorschlag vereint die
Interessen der gesamten Landwirtschaft, der Umweltverbände und der Gesellschaft
und bleibt in seiner Zielsetzung nicht hinter dem Antrag von „Pro Biene“ zurück.
Ergänzend zu dem derzeitigen Entwurf muss der Landtagsentwurf weitere
Politikbereiche umfassen, die im aktuellen Entwurfstext nicht betrachtet werden.
So soll der Weiterentwicklungsentwurf konkrete Maßnahmen enthalten, die zu einer
Ausweitung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft führen und einer
Ökologisierung der gesamten Landwirtschaft förderlich sind. Der Entwurf soll
konkrete und finanziell unterfütterte Instrumente, Begleitprogramme und -
Maßnahmen enthalten, die es ermöglichen dass 50 Prozent ökologischer Landbau im
Land tatsächlich zu erreichen sind, ohne den Betrieben dabei die wirtschaftliche
Grundlage zu entziehen. Genannt seien hier beispielsweise die grundlegende
Neuausrichtung und finanzielle Mehrausstattung des Agrarumweltprogramms FAKT
oder des Agrarinvestitionsförderprogramms AFP. Bereits jetzt schon genutzte
sinnvolle Maßnahmen wie z.B. die fast kostenlose Biodiversitätsberatung für
landwirtschaftliche Betriebe sind weiterzuführen und für interessierte Gruppen
und Kommunen zu öffnen. Weitere entschiedene Maßnahmen zur Ausweitung des
ökologischen Landbaus wie eine mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattete
Informationskampagne des Landes, die für heimisches Qualitäts-Bio wirbt, und
eine Kampagne zur Ausweitung der ökologischen Ernährung in Kantinen, Mensen und
weiteren öffentlichen Einrichtungen, sind zu ergreifen.
Begründung
Für uns Grüne muss klar sein: Die grundlegenden Ziele des Volksbegehrens tragen wir mit – die mittlerweile durch immer mehr Akteure erkannten „Stolpersteine“ gilt es jedoch gemeinsam aus dem Weg zu räumen. Es geht uns um eine breite Ökologisierung der Land- und Lebensmittelwirtschaft, die nur gelingt, wenn wir die Landwirtschaft insgesamt auf diesem Weg mitnehmen und einen entsprechend förderlichen Rahmen schaffen, damit 50 Prozent Bio nicht nur ein Schlagwort bleibt sondern zu einer von uns Verbrauchern täglich gelebte Entscheidung für mehr Vielfalt und Lebensraum nicht nur für die Honigbiene wird. Nur ein wachsender Markt für ökologische und regionale Lebensmittel kann langfristig diese Ziele sichern. Lasst uns diese Chance gemeinsam angehen und nutzen.
Immer deutlicher dringt an die Öffentlichkeit, dass im Entwurfstext von „Pro Biene“ nicht alles Gold ist, was glänzt. Diese Erkenntnis hält mittlerweile auch im Kreis der Unterstützer Einzug: Neben der Insel Mainau (mit ihrem angeschlossenen Bioland-Obstbaubetrieb) hat sich im Sommer auch die Bio-Brauerei von Gottfried Härle aus Leutkirch aus dem Unterstützerkreis verabschiedet. Demeter-Vorstand Tim Kiesler sprach im Juli bei einer öffentlichen Veranstaltung in Freiburg von einem „strategischen Ja“ seines Verbandes zum Volksbegehren, sieht den vorliegenden Entwurf jedoch nicht als die Lösung. Und AbL-Vorstand Wolfgang Hees zeigte sich enttäuscht vom Prozess und berichtete gar von einer inneren Zerrissenheit im Verband - und von Austritten aufgrund des Volksbegehrens. Diese Entwicklungen können wir so nicht wollen. Sie schaden der Ökologisierung der Land- und Ernährungswirtschaft eher, als dass sie ihr nützen.
Insbesondere Kritik am zu weitreichenden Entwurf kommt von Bäuerinnen und Bauern mit Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Gemüseanbau mit Flächen in Natura 2000 oder Landschaftsschutzgebieten, in denen nach dem bisherigen Entwurf kein Anbau mehr möglich wäre. Dies gilt z.B. für Gebiete wie einem Großteil des Kaiserstuhls, für konventionell wirtschaftende wie Biobetriebe gleichermaßen. Aus diesem Grund hat auch der größte Öko-Anbauverband, Bioland, von einer Unterstützung des Volksbegehrens abgesehen. Die Aussagen sind dabei klar: Im Bedarfsfall müssen für diese Betriebe Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen der Richtlinien des ökologischen Landbaus möglich bleiben, da sonst die Erzeugung heimischer Bio-Qualitätsprodukte auf der Strecke bleibt bzw. verunmöglicht wird.
Mit diesem Antrag bestärkt die Landesdelegiertenkonferenz die Landtagsfraktion darin, einerseits die Ziele des Volksbegehrens Artenschutz aktiv zu unterstützen und andererseits die identifizierten „Stolpersteine“ aus dem Weg zu räumen.
Unterstützer*innen
- Franz Ruetz (Emmendingen KV)
- Barbara Schuler (Emmendingen KV)
- Silke Höfflin (Emmendingen KV)
- Nikolaus Wernet (Emmendingen KV)
- Anna-Marie Tonojan (Emmendingen KV)
- Anika Tonojan (Emmendingen KV)
- Markus Böhlen (Bodenseekreis KV)
- Rüdiger Tonojan (Emmendingen KV)
- Werner Flaig (Emmendingen KV)