Veranstaltung: | LDK in Sindelfingen am 21./22.09.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | Swantje Sperling (Ludwigsburg KV) |
Status: | Überweisung |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 22.08.2019, 22:41 |
V9: Upskirting verbieten: Fotografieren unter den Rock strafbar machen!
Antragstext
Als Upskirting wird das unbefugte und gezielte Anfertigen von Film- oder
Bildaufnahmen intimer Körperbereiche von Frauen in der Öffentlichkeit
bezeichnet. Das Problem: Im deutschen Strafrecht erfüllt das Upskirting bisher
keinen eigenen Straftatbestand.
Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesetzgeber das Upskirting klar und deutlich
verbietet und das unbefugte Fotografieren unter den Rock unter Strafe stellt. Es
darf nicht sein, dass Frauen immer noch Opfer von diesen abstoßenden und
frauenverachtenden Taten werden, ohne sich dagegen mit voller Rückendeckung des
Gesetzes wehren zu können. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg setzten sich
zum Schutz von Frauen und Mädchen dafür ein, Upskirting zu einem eigenständigen
Straftatbestand mit einer angemessenen Strafzumessung zu machen.
Wir begrüßen deshalb, dass Baden-Württemberg und weitere Bundesländer
entsprechende Bundesratsinitiativen ergreifen wollen, um diese eklatante
Gesetzeslücke rasch zu schließen und fordern die grüne Landtagsfraktion und die
grün geführte Landesregierung dazu auf, diesen Prozess eng zu begleiten und sich
dafür einzusetzen, dass Upskirting möglichst schnell zu einem eigenständigen
Straftatbestand mit einer angemessenen Strafzumessung wird.
Begründung
Upskirting ist eine Form des Spannens, der sexuellen Ausbeutung und Belästigung von Frauen! Upskirting istnicht explizit Gegenstand unseres Strafgesetzbuchs.
Bemerkt also eine Frau, dass ihr unter den Rock fotografiert wurde, kann sie mangels Straftatbestands nicht die Polizei hinzuziehen und der/die Täter*in darf bis dahin nicht festgehalten werden. Es findet keine Strafverfolgung statt.
Die Betroffenen stehen mit ihren emotionalen Folgen der Ohnmacht, Ausbeutung, Belästigung und vieles mehr alleine da und haben keine bis wenig rechtliche Handhabung.
Wir meinen: es kann nicht sein, dass solch ein Verhalten straffrei bleibt! Der Staat muss solch ein Verhalten sanktioniert. Dies ist nicht erst seit der #metoo Debatte längst überfällig!
Vorbild hierfür könnte die Handhabung in Großbritannien sein, wo Upskirting ebenfalls durch die Initiative und Proteste aus der Bevölkerung, seit diesem Jahr verboten ist. Täter*innen drohen jetzt bis zu zwei Jahre Haft.
Derzeit arbeiten die Justizminister in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern an einem Gesetzesentwurf für eine Bundesratsinitiative, um diese Gesetzeslücke zu schließen, Schleswig-Holstein möchte sich ebenfalls an der Gesetzesinitiative beteiligen.
Unterstützer*innen
- Lorenz Richard Hornung (Pforzheim und Enzkreis KV)
- Hünkar Aras (Ravensburg KV)
- Ana Sauter (Reutlingen KV)
- Amelie Montigel (Stuttgart KV)
- Carin Walther (Bodenseekreis KV)
- Susanne Häcker (Reutlingen KV)
- Pascal Haggenmüller (Karlsruhe-Land KV)
- Stefanie Seemann (Pforzheim und Enzkreis KV)
- Verena Schmidt (Tübingen KV)