Mit Beschluss vom 24.08.2019 hat sich die LAG für die Einführung einer CO2-Steuer mit 100% Rückvergütung an die Bürger ausgesprochen. Diesem Beschluss ging eine intensive Arbeit mit Referenten und Abwägungsprozessen von über einem Jahr und 3 Sitzungen voraus.
Die Höhe von 40€ je t CO2 wird als unzureichend erachtet. (auch für den ETS)
Wir möchten hier verdeutlichen wie wir eine angemessene CO2-Steuer ermittelt haben:
Eine angemessene CO2-Steuer, darf Bürger und Unternehmen nicht überfordern, soll die gesellschaftlichen Kosten für die Klimazerstörung über die Zeit vollständig abbilden und eine Verhaltensänderung erzeugen. Um eine Verhaltensänderung zu erzeugen, muss die CO2-Steuer oberhalb von üblichen Preisschwankungen liegen.
Wir haben deshalb als Leitplanken für die Untergrenze der CO2-Steuer die Schwankungen in den Kraftstoffpreisen des Jahres 2018 (20ct/L = 20ct = 2,33kg CO2-->86€/t CO2) gesetzt und als "Obergrenze" die vom Umweltbundesamt ermittelten Klimaschäden je t CO2 von 180€.
Auf dieser Basis sprechen wir uns für einen Einstieg bei 100€ je t CO2 aus. Dieser Betrag dürfte ein deutliches Preissignal auslösen, das CO2-freie - klimaschützende Alternativtechnologien deutlich begünstigt.
Kontinuierliche Erhöhung der CO2-Steuer:
Die CO2-Steuer muss kontinuierlich erhöht werden, bis die Klimaneutralität der Wirtschaft hergestellt ist. Mit zunehmender Reduktion des Verbrauchs an fossilen Rohstoffen sinken aber die Belastungen der Marktteilnehmer aus der CO2-Steuer. Um Anreize zur Umstellung weiter aufrecht zu erhalten muss die Steuer kontinuierlich erhöht werden. Um auch langfristige Investitionen positiv beeinflussen zu können muss die Steigerung transparent und fix sein. Idealerweise sollte der Steigerungspfad über 10 Jahre festgelegt sein, damit der Kostenvorteil auch für langfristige Investitionen berechnet werden kann.
100% Rückvergütung an natürliche Personen, aber nicht an Unternehmen, erachten wir als notwendig um die gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern und einkommensschwache Haushalte deutlich zu entlasten.
Wir sprechen uns für eine vollständige Rückvergütung (100%) und nicht für eine teilweise Rückvergütung und Stromsteuerabsenkung aus.
Eine Rückvergütung an Unternehmen aus dem Emissionshandel oder der CO2-Steuer ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da dadurch Preissignal und Innovations- bzw. Anpassungsanreize verringert werden. Wir sprechen uns anstelle einer direkten Entlastung von Unternehmen, aber für ausreichend hohe Investitionsbeihilfen für den Umstieg in THG freie Alternativen bzw. aus.
Einige Quellen zur Wirkung einer CO2-Steuer (mit Klimadividende):
http://www.foes.de/pdf/2019-07-FOES_CO2Preis_Hintergrundpapier_BMU.pdf
https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_bmu_gutachten_co2.pdf
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.635193.de/diwkompakt_2019-138.pdf
Prof. Stefan Rahmstorf: https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/warum-ein-co2-preis-gerecht-und-notwendig-ist/
Weltbank Carbon Pricing Report 2018:
https://openknowledge.worldbank.org/bitstream/handle/10986/29687/9781464812927.pdf
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Martin Preiss: