Veranstaltung: | Digitale Sonder-Landesdelegiertenkonferenz am 8. Mai 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP1 Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Eingereicht: | 01.05.2021, 11:34 |
Ergänzung der Geschäftsordnung
Beschlusstext
Ergänzung der Geschäftsordnung zur
Landesdelegiertenkonferenz für die Durchführung der
digitalen LDK am 8. Mai 2021
§1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsordnung ergänzt die bestehende Geschäftsordnung für
Landesdelegiertenkonferenzen für die digitale Landesdelegiertenkonferenz am 8.
Mai 2021. Auf Grund der digitalen Durchführung der Landesdelegiertenkonferenz
sind zusätzlicher Regelungen notwendig.
§2Wechsel der Stimmberechtigung
Gemeldete Delegierte und Ersatzdelegierte können innerhalb des Kreisverbandes
über die LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de selbstständig ihre
Stimmberechtigung über die Funktion „Stimmkartenverwaltung“ – auch mehrmals –
austauschen. Ein Wechsel in einer laufenden Abstimmung ist nicht möglich und
kann dazu führen, dass Stimmen als nicht abgegeben gewertet werden.
§3 Antragstellung und Bewerbungen
Alle Anträge und Änderungsanträge sind digital über die Plattform
parteitage.gruene-bw.de einzureichen. Antragsschluss für alle Anträge und
Änderungsanträge, für die kein früherer Antragsschluss gilt, ist das Ende des
TOP Formalia.
§4 GO-Antrag
Alle stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen und Ersatzdelegierte können
Geschäftsordnungsanträge über den Button „GO-Antrag“ auf der LDK-Webseite
https://ldk.gruene-bw.de ab Beginn der LDK stellen. Bei der Antragstellung sind
Name und Kreisverband sowie der Gegenstand des Antrages anzugeben. Mit dem
Absenden des Antrags wird die antragstellende Person per Videokonferenz mit der
technischen Antragskommission bzw. dem Präsidium verbunden, um die
Antragstellung abzuschließen. Die Möglichkeit Geschäftsordnungsanträge zu
stellen, haben auch Redner*innen in ihrem jeweiligen Abstimmungsverfahren. Diese
begeben sich dazu in den Videokonferenzraum „Gegenreden/GO-Anträge“.
Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln. Zu ihnen wird je eine Pro-
und Kontrarede zugelassen.
§5 Gegenreden
Alle stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen und Ersatzdelegierte können
Gegenreden zu Geschäftsordnungsanträgen und Verfahrensvorschlägen halten. Dazu
begeben sie sich in den Videokonferenzraum „Gegenreden/GO-Anträge“. Gibt es
mehrere Personen, die eine Gegenrede halten möchten, einigen sich diese
untereinander.
§6 Geloste Redebeiträge in Aussprachen
Wortmeldungen für die in der Tagesordnung vorgesehenen Aussprachen können über
die Funktion „Redeliste“ über die LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de
eingeworfen werden. Für jede Aussprache gibt es zwei Lostöpfe: einen Lostopf für
Frauen und einen offenen Lostopf.
Die Lostöpfe für die Aussprache zum TOP „Aussprache zum Koalitionsvertrag“
werden nach Beschluss der Geschäftsordnung geöffnet. Zu Beginn des TOP werden
die Redner*innen sukzessive ausgelost.
Die Auslosung der Redebeiträge erfolgt entsprechend der im Verfahrensvorschlag
vorgesehen Anzahl. Die ausgelosten Redner*innen werden auf der LDK-Webseite
https://ldk.gruene-bw.de veröffentlich und dort direkt über ein Pop-Up-Fenster
mit dem Link für die Videokonferenz informiert. Sie müssen sich rechtzeitig vor
ihrem Redebeitrag in den ihnen zugewiesenen Videokonferenzraum begeben.
§7 Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
Durchzuführende Wahlen und Abstimmungen werden über das Grüne Abstimmungstool
auf der LDK-Webseite https://ldk.gruene-bw.de durchgeführt.
Die Abstimmungen werden dabei verdeckt durchgeführt. Bei diesen verdeckten
Abstimmungen wird das Abstimmungsverhalten nach der Abstimmung weder für die
Veranstaltungsorganisator*innen noch für die -teilnehmer*innen sichtbar sein. Es
handelt sich dennoch nicht um eine geheime Abstimmung, da das Wahlverhalten für
Systemadministrator*innen nachvollziehbar bleibt.
Ein Zusammenhang von Stimmverhalten und dem Namen der abstimmenden Personen kann
nur von der*dem Administrator*in des Servers hergestellt werden. Diese Person
verpflichtet sich schriftlich gegenüber dem Landesverband, keine Einsicht zu
nehmen, soweit die Richtigkeit des Ergebnisses nicht formell angezweifelt wird.
Verfahrensvorschläge zur Behandlung von einzelnen
Tagesordnungspunkten der digitalen LDK am 8. Mai 2021
TOP Aussprache zum Koalitionsvertrag
Für die Aussprache werden Reden der Landesvorsitzenden und des
Ministerpräsidenten vorgesehen. Zudem werden fünf gesetzte Redebeiträge von 7
Minuten und 8 geloste Redebeiträge aus dem Lostopf für Frauen und 8 geloste
Redebeiträge aus dem offenen Lostopf mit einer Redezeit von je 4 Minuten
vorgesehen.