Klimaschutz besteht aus einer unüberschaubaren Menge von Einzelmaßnahmen, die lokal durchzuführen sind und deshalb auch vor Ort durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung begleitet, registriert und bilanziert werden sollten (PV-Kataster, Wärmekataster, Handwerkerbörse, Energieberatung und Unterstützung bei Fördermaßnahmen). Durch geignete Kriterien im Monitoring können sich die Kommunen im Klimaschutz-Wettstreit gegenseitig beflügeln. Das Land ist gefordert, klare einheitliche CO2-Bilanzierungsregeln für Sanierungsmaßnahmen zu definieren. Jede Gemeinde sollte darauf verpflichtet werden können, ein angemessenes Maß an Flächenressourcen für Freiflächen-PV und Windkraft zur Verfügung zu stellen, wie dies heute schon für den Hochwasserschutz der Fall ist.
Kapitel: | Konsequenter Klima- und Naturschutz sichert unsere Lebensgrundlagen |
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Antragsteller*in: | Matthias Seelmann-Eggebert (KV Breisgau-Hochschwarzwald) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.11.2020, 18:55 |
Kommentare
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