Unsere landeseigenen landwirtschaftlichen Betriebe müssen eine wichtige Vorreiterrolle für den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft übernehmen Dazu gehörten auch unsere vier Staatsweingüter und die Rothaus-Brauerei. Ihre Umwandlung zu Bio-Betrieben muss bis 2030 abgeschossen sein. In diesem Jahr sollen 30 % bis 40 % der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden, wie im neuen Naturschutzgesetz festgelegt ist.
Kapitel: | Unsere ländlichen Räume ökologisch und lebenswert weiterentwickeln |
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Antragsteller*in: | Renate Rastätter (KV Karlsruhe) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.11.2020, 23:38 |
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Claudia Häusler: