Hallo auf Antragsgrün,
der Landesvorstand beruft am 24. und 25. September 2022 die 41. Landesdelegiertenkonferenz nach Donaueschingen in die Donauhallen ein.
Der Landesvorstand legt in Übereinstimmung mit der Satzung folgende Fristen fest:
Frist für Einladung, satzungsändernde Anträge und Einsendefrist für die 1. Versendung der Delegiertenunterlagen: |
Einladung, Tagesordnung, satzungsändernde und sonstige Anträge
Einsendefrist: Sonntag, 7. August 2022 (via Antragsgrün)
Spätester Versand: Freitag, 12. August 2022
Frist für eigenständige Anträge und Einsendefrist für die 2. Versendung der Delegiertenunterlagen: |
Anträge und Änderungsanträge
Einsendefrist: Sonntag, 28. August 2022 (via Antragsgrün)
Spätester Versand: Freitag, 2. September 2022
Einsendefrist für die Tischvorlage: |
Dringlichkeitsanträge und Änderungsanträge
Einsendefrist: Sonntag, 18. September 2022 (via Antragsgrün)
Später eingegangene Dringlichkeits- und Änderungsanträge werden nicht mehr vorab an die Delegierten versendet, sondern sind nur noch im Antragsgrün einsehbar.
Hinweis zur Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt für die Landesdelegiertenkonferenz sind Orts- und Kreisverbände, der Landesvorstand, die Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesausschuss, der Virtuelle Parteitag, die Vereinigungen, der Landesfinanzrat sowie mindestens zehn Einzelmitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen.
Hinweis zum Stellen von Änderungsanträgen zu den Anträgen zur Änderung von Satzung, Frauenstatut und Landesschiedsordnung:
Bitte beachtet, dass Änderungsanträge zu diesen Anträgen aus technischen Gründen als eigener Antrag, also als sogenannte "Globalalternative" gestellt werden müssen. Das heißt ihr legt einen entsprechenden Antrag an und ändert dann die erscheinenden Version des ursprünglichen Satzungstextes so ab, dass die Änderung zum bestehenden Antrag deutlich wird. Für diese Änderungsanträge zu bestehenden Anträgen gilt keine Antragsfrist.
Für eigenständige satzungsändernde Anträge, die einen in einen bisher nicht behandelten Punkt ändern möchten gilt eine Frist bis zum 7. August. Danach eingereichte Satzungsänderungsantträge werden nicht mehr freigeschaltet - auch wenn sie aus technischen Gründen noch eingereicht werden können!