Die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften stellt einen wichtigen Teil der Aktivitäten auf Landesebene dar. Die Satzung benennt die Landesarbeitsgemeinschaften auch als antragsberechtigt zur LDK. Allerdings fehlen ansonsten Hinweise zum Status der Landesgemeinschaften und ein Verweis auf das LAG-Statut.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.07.2022, 11:02 |
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