Auf der Landesdelegiertenkonferenz sind zwei Gruppen stimmberechtigt: die Delegierten aus den Kreisverbänden und Kraft Amtes die Mitglieder des Landesvorstandes. Diese bilden zusammen die Gruppe der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen. Es ist deswegen missverständlich, wenn die Satzung immer nur von den „Delegierten“ spricht, wenn sie alle Stimmberechtigten meint. Da gerade die wichtigen Bestimmungen zu den Quoren oder zur Beschlussfähigkeit von der Auslegung abhängen, ist eine Klarstellung sinnvoll.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.07.2022, 11:08 |
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