Veranstaltung: | LDK in Donaueschingen am 24./25.09.2022 |
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Tagesordnungspunkt: | SO.GJ Bestätigungen von Satzungsänderungen der GJBW (Einfache Mehrheit) |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | 41. Landesdelegiertenkonferenz in Donaueschingen |
Beschlossen am: | 24.09.2022 |
Eingereicht: | 26.09.2022, 14:19 |
Antragshistorie: | Version 1 |
GJBW Satzungsänderung: S4 - Arbeitskreise
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg möge
folgende von der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend Baden-Württemberg
beschlossene Satzungsänderung bestätigen:
Die Landesmitgliederversammlung beschließt § 4 Abs. 2 durch folgende
Formulierung zu ersetzen:
Mitglieder der GRÜNEN JUGEND können sich innerhalb von Arbeitskreisen (AK)
inhaltlich, strukturell und politisch einbringen. Die Gründung und Auflösung
eines AKs beschließt die LMV mit einfacher Mehrheit. In der Zeit vor der LMV
kann der LaVo die temporäre Gründung des AK beschließen. Wird der AK durch den
LaVo abgelehnt beschließt die nächste LMV mit einfacher Mehrheit die Ablehnung
oder Gründung. Im Rahmen der Arbeitskreise besteht die Möglichkeit, relevante
politische Positionen sowie Vorschläge für verbandsinterne strukturelle
Veränderungen zum jeweiligen Schwerpunktthema zu erarbeiten und so den
Landesverband inhaltlich zu stärken. Eine öffentliche Positionierung als
Arbeitskreis oder für den ganzen Verband findet nur in Absprache mit dem LaVo
statt. Die Arbeitskreise wählen auf ein Jahr ein mindestquotiertes
Koordinationsteam. Im Rahmen der Finanzordnung können die AK finanzielle Mittel
erhalten. Über die Verwendung der Mittel muss jährlich der LMV Rechenschaft
abgelegt werden.
In § 4 Abs. 3 wird "Arbeitsgruppe" gestrichen.