Unser Grünes Frauenstatut ist in der deutschen Parteienlandschaft einmalig und eine echte feministische Erfolgsgeschichte: Seit über 30 Jahren trägt es dazu bei, dass wir Grüne einen sehr hohen Frauenanteil sowohl bei den Mitgliedern als auch in allen Fraktionen, Vorständen und anderen Gremien haben. Wir machen damit deutlich: Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, sie sollen auch die Hälfte der Macht bekommen. Bei allen gleichstellungspolitischen Fortschritten ist das Frauenstatut aber auch im Jahr 2022 noch so relevant wie bei seiner Verabschiedung. Die wohlvertrauten Instrumente des Frauenstatus wie Frauenquote, Frauengremien und quotierte Redelisten sind leider noch nicht überholt, sondern notwendig, um die gleichberechtigte politische Teilhabe und Sichtbarkeit von Frauen zu ermöglichen und zu sichern.
Was wir heute aber besser machen wollen als vor 30 Jahren, ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt in unserer Satzung. Grünes Selbstverständnis ist, dass trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung haben – frei von politischen, medizinischen oder rechtlichen Pathologisierungsversuchen, Menschenrechtsverletzungen und Stigmatisierungen. Dafür kämpfen wir seit vielen Jahren in Solidarität und im Bündnis mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Aktivist*innen auf den unterschiedlichen politischen Ebenen.
Unsere Satzung ist jedoch noch geprägt von einem zweigeschlechtlichen, binären System der Geschlechter. Nicht alle Menschen wollen oder können sich aber einem der beiden Geschlechter zuordnen. Dies hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht mit seinem bahnbrechenden Urteil im Jahr 2017 endlich auch grundrechtlich festgestellt. Darauf haben wir bei unseren Formularen und Aufnahmeanträgen bereits reagiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017 anerkannt, dass "die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen", durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt ist und der Staat sie aktiv vor Diskriminierung zu bewahren hat. In der Umsetzung hat die schwarz-rote Regierungskoalition im Dezember 2018 eine Neufassung des Personenstandrechts beschlossen, das als 3. Option den Geschlechtseintrag "divers" zulässt. Auch wenn diese Novellierung moderate Verbesserungen mit sich gebracht hat, kritisieren wir sie – gerade im Zusammenspiel mit den völlig fehlgeleiteten Reformüberlegungen der Großen Koalition zum veralteten, menschenrechtswidrigen "Transsexuellengesetz" – als nicht ausreichend und als nicht menschenrechtskonform. Auch hier werden wir uns weiterhin für eine substantielle Reform einsetzen. Es gilt: gleiches Recht für jedes Geschlecht!
Mit den vorliegenden Änderungsanträgen für unsere Satzung, inklusive des Frauenstatuts, gehen wir nun einen ersten Schritt, um der geschlechtlichen Vielfalt nun auch in den Statuten unserer Partei Rechnung zu tragen und bekräftigen zugleich das Prinzip der Mindestquotierung für Frauen.
Kommentare
Günther Heinisch:
Bedeutet dieser Absatz, daß Delegiertenplätze frei bleiben, wenn keine Frau sich bewirbt?
Das kanns nicht sein, oder?