Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.07.2022) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.07.2022, 13:47 |
FS6 zu Frauenstatut
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Satzungstext
Von Zeile 2 bis 4 löschen:
(verabschiedet auf der Landesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN Baden-Württemberg am 08./09. März 1986, geändert auf der Landesdelegiertenkonferenz am 23.-25. April 1999)
Von Zeile 91 bis 93:
Alle im Frauenstatut enthaltenen Maßnahmen werden sofort nach der Verabschiedung wirksam. Die übrigen Regelungen der Satzung bleiben davon unberührt.
Das Landesfrauenstatut ist Bestandteil der Landessatzung. Es tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.
7. Das Statut wird Bestandteil der Landessatzung
Erste Verabschiedung auf der Landesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN Baden-Württemberg am 08./09. März 1986, zuletzt geändert auf der Landesdelegiertenkonferenz am 05.-06. Dezember 2020 in Bruchsal
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(verabschiedet auf der Landesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN Baden-Württemberg am 08./09. März 1986, geändert auf der Landesdelegiertenkonferenz am 23.-25. April 1999)
Von Zeile 91 bis 93:
Alle im Frauenstatut enthaltenen Maßnahmen werden sofort nach der Verabschiedung wirksam. Die übrigen Regelungen der Satzung bleiben davon unberührt.
Das Landesfrauenstatut ist Bestandteil der Landessatzung. Es tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.
7. Das Statut wird Bestandteil der Landessatzung
Erste Verabschiedung auf der Landesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN Baden-Württemberg am 08./09. März 1986, zuletzt geändert auf der Landesdelegiertenkonferenz am 05.-06. Dezember 2020 in Bruchsal
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