Es ist in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass ein Drittel der Delegierten die Beschlussfassung strittiger Anträge durch vorzeitige Abreise verhindert haben. Auch in vielen anderen Gremien wie beispielsweise dem Bundestag ist eine Beschlussfähigkeit ab Anwesenheit der Hälfte der Stimmberechtigten gegeben.
Antragsteller*in: | Achim Jooß (KV Ortenau) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.07.2022, 18:44 |
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KnutPopp:
Karl Hertkorn: