Im Rahmen des Vielfaltsstatuts hat der Bundesverband mit dem Diversitätsrat ein neues Gremium geschaffen, in welches die Landesverbände Delegierte entsenden können. Das Vielfaltsstatut sieht vor, dass die Landesverbände selbst die Delegation aus ihrem Landesverband regeln. Mit dieser Satzungsänderung schafft der Landesverband eine Grundlage für die Delegation von Mitgliedern in den Diversitätsrat durch die Landesdelegiertenkonferenz und setzt mit der Regelung zu den Landesvorstandsmitgliedern eine Vorgabe des Vielfaltstatuts um.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.07.2022, 09:40 |
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