Mit dieser Satzungsänderung stellt der Landesverband klar, dass Versammlungen in der ganzen Landespartei auch digital stattfinden können und auch Wahlen digital durchgeführt werden können, soweit die Gesetze dies zulassen. Auch Kreisverbände erhalten damit schon jetzt die Möglichkeit, diese Art der Durchführung zu nutzen, auch wenn es noch kleine eigenen Änderungen der Satzung gab.
Diese Satzungsänderung stellt zudem noch einmal die sich aus dem Parteiengesetz ergebene Pflicht zur geheimen Wahl von Vorständen, Wahlwerbern zu öffentlichen Wahlen und Delegierten in der gesamten Landespartei heraus.
Im letzten Absatz stellt die Satzung zudem mit einer Auffangklausel sicher, dass es für jede Wahl in der gesamten Partei eine geregeltes Wahlverfahren gibt – auch wenn für eine bestimmte Wahl kein Verfahren in der Satzung vorgesehen ist oder keine einheitliche Satzung greift (wie z.B. bei kreisüberschreitenden Nominierungsversammlungen). Dabei wird die Autonomie der Gliederungen geachtet, weil ihre Satzungen und Versammlungsbeschlüsse Vorrang haben.
Kommentare