Die Satzung ist bei der Einladung zu Parteitagen und der Zurverfügungstellung von Delegiertenunterlagen noch in der Logik des Postversands formuliert. Diese Änderung passt die Regelungen an die heute übliche Nutzung von E-Mail und vor allem digitalen Plattformen, wie z.B. Antragsgrün, an.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.07.2022, 09:48 |
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