Parteitage bei uns Grünen leben von lebendigen Aussprachen der breiten Mitgliedschaft einerseits und der Auseinandersetzung mit einer großen Bandbreite an Themen, Ideen und Vorschlägen anderseits. Grund dafür ist, dass wir in unserer Partei niederschwellige Antragshürden für Gliederungen, Landesarbeitsgemeinschaften und Einzelmitglieder haben. Nach Jahren des Mitgliederwachstums einerseits und den sprunghaft gestiegenen Möglichkeiten zum schnellen digitalen Austausch und der Vernetzung, ist es allerdings Zeit, die bestehenden Antragsmöglichkeiten zu prüfen. Denn trotz aller Lust an der breiten Diskussion, kommen unsere Parteitage durch die Vielzahl der Anträge an ihre Grenzen und haben diese teilweise schon überschritten. Es ist allein aus zeitlichen Gründen offensichtlich, dass ein Parteitag nicht über 800 Änderungsanträge, wie beim letzten Landtagswahlprogramm, ausführlich diskutieren und abstimmen kann. Zudem ist es den größtenteils ehrenamtlich politisch Tätigen in der Regel nicht einmal möglich, alle Anträge zu lesen, geschweige denn, sich inhaltlich detailliert damit auseinanderzusetzen. Umso mehr kommt es dann auf die Antragskommission bzw. den Landesvorstand an, die hohe Zahl der Änderungsanträge auf ein handhabbares Maß „zusammenzuverhandeln“. Einen Einfluss haben die Delegierten auf diese Verhandlungen nur sehr begrenzt, und selbst die Übersicht über die Verhandlungsergebnisse ist meist nur schwer zu erlangen.
Zur Folge hat dieses Verfahren, dass auf einem Parteitag oft nicht die besonders kontroversen Fragestellungen, deren Diskussion Partei und Land weiterbringen würde, diskutiert werden, sondern die, bei denen die Antragsteller besonders hartnäckig auf ihrer manchmal randständigen Fragestellung beharren.
Vor diesem Hintergrund scheint dem Landesvorstand die Erhöhung der Zahl der Einzelantragssteller*innen auf 20 angemessen. Damit werden einerseits die Hürden – angesichts des Mitgliederwachstums - moderat erhöht, um eine Filterwirkung bei Anträgen zu erzielen, anderseits aber Basis-Initiativen nicht wesentlich behindert oder unrealistisch gemacht.
Ergänzend muss auch bedacht werden: jedes Mitglied hat zusätzlich immer noch die Möglichkeit, über einen Beschluss seiner Orts- oder Kreismitgliederversammlung oder einer Landesarbeitsgemeinschaft einen Antrag an die LDK einzureichen. Damit können auch neue Mitglieder oder Mitglieder, die nicht so gut vernetzt sind, auf einfache Weise ihr Anliegen zur Diskussion stellen und damit bei Zustimmung als Antrag in die LDK einbringen.
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