Mit der Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg werden wir als Landesverband zukünftig zwei Landeslisten aufstellen: für die Landtagswahl und die Bundestagswahl.
Bei der Aufstellung von Listen für öffentliche Wahlen gelten als Teil der Vorbereitung von Volkswahlen besondere Regelungen, z.B. wer als Delegierter gewählt werden kann oder wie die Wahl der Delegierten stattzufinden hat. Bisher galten deswegen für diese besonderen LDKen eigene Regelungen, was immer wieder zu Unklarheiten und Missverständnissen geführt hat.
Die Einführung des neuen Organes Landeswahlversammlung schafft hier Transparenz und Klarheit und regelt sich gemäß den Anforderungen, die sich aus den Wahlgesetzen ergeben.
Kommentare
Hertkorn, Karl:
Auf der KMV des Kreisverbandes in dem ich Mitglied bin?
Oder auf der KMV des Kreisverbandes, wo ich zur LTW oder BTW wahlberechtigt bin?
Andreas Hamm:
das ergibt sich aus dem jeweiligen Wahlgesetz.
Hertkorn, Karl:
Im BWahlG steht, wo ich meine Delegierten zu unserer LDK, die die Landesliste aufstellt, wähle?
Wo?
(Hab' ich das überlesen?)
Hertkorn, Karl:
Ich frage, wegen gemachter Erfahrung.
Wo kann / darf ich Delegierte für die Landeswahlversammlung wählen?
Auf der Kreismitgliederversammlung des Kreisverbandes, in dessen Gebiet ich wohne?
Auf der KMV des KVs, in dessen Gebiet ich wahlberechtigt bin; für den Bundestag oder den Landtag?
Oder auf der KMV des KVs, in dem ich Mitglied bin
Michael Gross:
Karl Hertkorn:
so habe ich es bisher auch gesehen. Und ich verwechsle da nichts.
Jedoch wurde mir - und anderen ! - auf der KMV des KV SIG am 11. 03. 2022 zunächst verweigert, die Delegierten zur LDK am 10./11. 04. 2022 (Landesliste BaWü zur BTW 2022) mit zu wählen. Weil wir nicht im BT-Wahlkreis wohnen., sondern halt wo anders in Baden-Württemberg.
Das meinte ich mit gemachter Erfahrung.
Karl Hertkorn:
Es war die BTW 2021, die LDK 10./11. 04. 2021 und die KMV am 11. 03. 2021.
Andreas Hamm:
tatsächlich kann ich dir die Frage für die Landtagswahl und die Landeswahlversammlung noch nicht beantworten. da es die entsprechende Wahlordnung des Innenministeriums noch nicht gibt.
Aus meiner Sicht ist diese aber erst nötig, da das Wahlgesetzt hier nicht eindeutig ist.
Wir werden das natürlich beobachten und die Kreisverbände vor den dann anstehenden Delegationen für die Landeswahlversammlungen entsprechend informieren und entsprechende Handreichungen zur Verfügung stellen.
Karl Hertkorn:
Der Vorfall bei uns im Frühjahr 2021 war doch recht ärgerlich. Ich meine, wer von uns lässt sich schon gerne das Wahlrecht nehmen.
Und die Vorstandschaft unseres KVs war offensichtlich überfordert.
Gleichwohl haben wir in Baden-Würstlesberg die BTW nicht ganz schlecht hinbekommen.
Darauf bin ich stolz!