Auf Grund der besonderen Aufgaben und der besonderen Verantwortung der Parteien gibt das Parteiengesetz einen engen Rahmen für Parteiordnungsmaßnahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens hat unsere Partei in der Bundessatzung die Regelungen abschließend normiert. Dadurch, dass unsere Landessatzung bereits vor der Bundessatzung in Kraft getreten ist, gibt es hier nun einige Abweichungen in den Formulierungen. Scheinen diese Abweichungen auf den ersten Blick auch eher marginal, können diese Unterschiede doch im Verlauf eines Parteiordnungsverfahren zu Diskussionen und Rechtsunsicherheiten führen.
Zudem gibt die Satzung des Bundesverbandes bei Parteiordnungsmaßnahmen ein detaillierteres Verfahren vor, als es die Landessatzung kennt.
Da im Zweifel ohnehin die übergeordnete Satzung zur Anwendung kommen würde, ist eine Angleichung der Formulierungen und Regelungen sinnvoll.
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