Das Parteiengesetz lässt bei der Amtszeit von Funktionsträger*innen einen gewissen Spielraum. Diesen Spielraum wollen wir auch den Kreisverbänden ermöglichen, um z.B. bei der Terminwahl für Jahreshauptversammlungen etwas flexibler zu sein. Den Kreisverbänden steht es weiterhin offen, hier eine feste Amtszeit festzulegen.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.07.2022, 10:57 |
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