Bisher ließ die Regelung zur Trennung von Amt und Mandat bei den Mitgliedern des Geschäftsführenden Landesvorstand offen, wie zu verfahren ist, wenn ein GLV-Mitglied während seiner Amtszeit ein Mandat erringt.
Auch wenn in der Vergangenheit solche Situationen immer gut und einvernehmlich geregelt werden konnten, hält der Landesvorstand es für sinnvoll, für diesen Fall eine Regelung vorzusehen.
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