Die Besetzung des Landesvorstandes erfolgt mit ehrenamtlichen Basismitgliedern einerseits und Vertreter*innen aus den einzelnen Parlamenten mit Mandat anderseits, um die Vernetzungsfunktion des Gremiums zu gewährleisten. Schon immer war deswegen die Zahl der hauptamtlich Politik betreibenden Abgeordneten aus Landtag, Bundestag und Europaparlament gedeckelt. Gerade nicht gelten soll diese Begrenzung für sich ehrenamtlich in den kommunalen Räten engagierende Mitglieder. Da auch diese Mandatsträger*innen sind, soll dies durch die Verwendung des Begriffs „Abgeordnete“ klargestellt werden.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.07.2022, 11:16 |
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