Die Landessatzung verwendet statt des allgemein – u.a. auch beim Bundesverband – verwendeten Begriffs „Dringlichkeitsantrag“ die Bezeichnung „Initiativantrag“. Durch den vorgeschlagen Begriffswechsel soll klargestellt werden, dass sich diese Anträge decken und eine Dringlichkeit gegeben sein muss. Diese Klarstellung erleichtert den Delegierten zudem die Verständlichkeit und Anwendung unserer Verfahren.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.07.2022, 11:21 |
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