Sollte die Landesdelegierten beschlossen haben, dass die Kreisschiedskommissionen aus der Satzung gestrichen werden, ist auch eine Anpassung der Landesschiedsgerichtsordnung nötig. Insbesondere die Zuständigkeit der Schiedsgerichte der einzelnen Ebenen und die Antragsberechtigung muss dabei entsprechenden angepasst werden.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.07.2022, 14:26 |
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Aljoscha Löffler: