Die Barrierefreiheit im ÖPNV ist auch nach Ablauf der im §8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz genannten Frist 01.01.2022 zu einem großen Teil nicht barrierefrei. Auch in den anderen Formen des Öffentlichen Verkehrs gibt es großen Nachholbedarf in Sachen Barrierefreiheit. Hier dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen, um nachaltige und ökologische Mobilität für alle zu erreichen.
Antrag oder Resolution: | Weil Zukunft vor Ort beginnt - Für starke ländliche Räume in Baden-Württemberg |
---|---|
Antragsteller*in: | Patrick Alberti (KV Kurpfalz-Hardt) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.08.2022, 17:16 |
Kommentare
Birgit Gnoyke: