Änderungen von V3 zu V3
Ursprüngliche Version: | V3 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.09.2023, 11:21 |
Neue Version: | V3 (Version 2) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 14.10.2023, 20:03 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 51 einfügen:
Kommunalpolitisches Ehrenamt und Vereinbarkeit mit Schule, Studium und Ausbildung
Um jungen Menschen die Teilhabe in kommunalen Gremien besser zu ermöglichen, fordern wir, dass neben Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen auch Auszubildende, Schüler*innen und alle Studierenden einen Rechtsanspruch auf Freistellung, für die Ausübung des Mandats, erhalten. Zudem soll für Studierende, ab einer einjährigen Mitgliedschaft in einem kommunalpolitischen Gremium, parallel zum Studium, die Prüfungsfristen sowie die Regelstudienzeit um zwei Semester verlängert werden. Dies ist entscheidend, da aufgrund von festen Sitzungsterminen nicht immer alle erforderlichen Vorlesungen innerhalb der Regelstudienzeit belegt werden können. Des Weiteren ist es an der Zeit, im Hochschulzulassungsgesetz ein kommunalpolitisches Mandat als Grund für eine Ortsgebundenheit anzuerkennen, um die Vereinbarkeit von Studium und Kommunalpolitik besser zu ermöglichen.
Von Zeile 77 bis 79:
Terminkoordination, Raumsuche oder schlicht das Verwalten und Verteilen von Mails und Post sollen zukünftig in Kommunen ab 5020 000 Einwohnenden den Anspruch auf eine Geschäftsstelle haben. Diese ist direkt bei der Kommune angestellt. Der