Bisher darf nur eine Verwaltungsgebühr für Anwohnerparken erhoben werden. Dies kommt dem Preis nicht nahe, den der öffentliche Raum in unseren Städten wert ist.
Ebenso müssen Kommunen heute aufwendig begründen, wenn sie Tempo 30 an Vorrangstraßen einführen möchten. Wir möchten den Kommunen freie Hand geben, bei der Ausweisung von Tempo 30.
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