Die Zahlung eines pauschalen Energiegeldes setzt keine Anreize zu mehr klimafreundlichem Verhalten. Eine grundsätzliche Reform der Energiebesteuerung, die sich nach dem CO2-Ausstoß der verschiedenen Energieträger bemisst, ermöglicht hingegen eine weitgehend einkommensneutrale CO2-Bepreisung mit gleichzeitig starker Lenkungswirkung bezüglich klimafreundlichem Verhalten (s. z. B. Vorschläge des Vereins für eine nationale CO2-Abgabe oder des Forums Sozial-ökologische Marktwirtschaft).
Ein Energiegeld soll dementsprechend nachrangig und nur bei überschüssigen Einnahmen pauschal an die Bürger*innen fließen.
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