Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass die Vorrangregelung für erneuerbar erzeugten Strom widerhergestellt und durchgesetzt wird. Hierzu muss das Strommarktdesign geänderte werden, so dass der erneuerbar erzeugte Strom einen fairen Marktwert entsprechend den Terminmarktpreisniveau erfährt. Die Terminmarkt Kontrakte von konventionell erzeugten Strom wird entsprechend der zeitgleichen erneuerbaren Stromerzeugung gekürzt. Will der konventionelle Kraftwerksbetreiber dennoch die geamten Kraftwerkkapazität vermarkten, müsste er anstelle der erneuerbaren Stromerzeuger diese Leistung auf dem Spotmarkt ggf. zu negativen Preisen vermarkten. Die Einnahmen auf dem EEG könnten um mind. 50-60% gesteigern werden, so dass die EEG Umlage erheblich abgesenkt werden kann.
Um den teuren Netzausbau erheblich zu reduzieren muss sich die Nutzung der Stromnetze zur Ableitung erneuerbar erzeugten Strom muss sich in erster Linie an der physiklisch vorhandenen Übertragungskapazität orientieren. Damit könnten i.d.R. die 3-5fache Einspeiseleistung ohne Netzausbau an die Verteilnetze angeschlossen werden.
Um die Stromversorgungssicherheit deutlich zu steigern und den Netzausbau zu minimieren orientiert sich Baden-Württemberg an dem sog. „Zellularen Ansatz“ des VDE. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen strebt Baden-Württemberg an, dass ein Erzeugungmix vorzugsweise mittels PV, Windenergie und hocheffizienter Kraftwärmekopplung installiert wird. Der Brennstoff der Kraftwärmekopplungsanlagen wird zukünftig mit grünem erneuerbaren erzeugten Wasserstoff sichergestellt. Mit zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien wird, der dann tatsächlich erzeugte Überschussstrom in Wasserstoff umgewandelt und zur Zwischenspeicherung in das Erdgasnetz eingespeist.
Leitantrag: | Klima schützen, Wohlstand sichern – Baden-Württembergs grüner Weg ins klimaneutrale und fossilfreie Zeitalter |
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Antragsteller*in: | KV Freiburg (dort beschlossen am: 05.09.2019) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 10.09.2019, 10:30 |
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