Veranstaltung: | LDK in Donaueschingen am 24./25.09.2022 |
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Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | 41. Landesdelegiertenkonferenz in Donaueschingen |
Beschlossen am: | 25.09.2022 |
Eingereicht: | 26.09.2022, 15:36 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Signale für den Erhalt unserer Landschaft - Flächenverbrauch reduzieren
Beschlusstext
Entwicklung einer Strategie für Netto-Null-Versiegelung bis 2030
Antrag für eine Initiative des Landesverbandes mit dem Ziel einer Reduzierung
des Flächenverbrauchs.
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen, dass sich der Landesverband
Baden-Württemberg von Bündnis 90/DIE GRÜNEN mit aller Kraft und hoher Priorität
für eine rasche und deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs einsetzt. Um
wirksam gegen die Folgen des Klimawandels beizutragen, ist das Ziel einer Netto-
Null beim Flächenverbrauch bis 2035 notwendig und verbindlich festzulegen. Eine
zeitnahe Zwischenstufe mit einem maximalen Flächenverbrauch von 2,5 ha/Tag muss
schnellstmöglich angestrebt werden.
Da das Planungsrecht im Bereich der kommunalen Planungshoheit liegt, werden der
kommunalen Selbstverwaltung in den kommenden Jahren durch landesweite
verbindliche Vorgaben für die Planung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten klare
Leitlinien gegeben.
Eine Neuordnung der kommunalen Selbstverwaltung bei Bauleitplanungen sollte in
folgenden Bereichen bis Ende 2025 auf Landesebene umgesetzt werden:
- Verpflichtende Einführung eines kommunalen Monitorings mit Erfassung von
bebauten, versiegelten, teilversiegelten und unversiegelten Flächen.
Dieses Monitoring ist jährlich zu pflegen.
- Hinsichtlich der Erfassung von Entsiegelungspotentialen ist bis 31.12.2025
der Aufbau und die Pflege eines Brachflächenkatasters und
Kompensationsflächenpools umzusetzen. Beispiele: IKOBRA IKOMAN, beides
Stadt Leipzig.
- Zur regelmäßigen Überprüfung durch die kommunalen Gremien und als
Planungsgrundlage für Entscheidungen zu Bauleitplanung ist bis zum
31.12.2023 durch Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ein
Leerstandskataster für Wohn- und Gewerberaum zu erstellen. Auch dieses
Kataster ist jährlich zu pflegen und dient den Gremien der kommunalen
Verwaltung als Leitlinie bei Bestrebungen zu neunen Wohn- und
Gewerbegebieten.
- Erstellung eines Konzeptes zur entsprechenden Entsiegelung von Flächen
unter klaren Richtlinien der absoluten Sparsamkeit im Flächenverbrauch,
z.B.durch Überbauung von Parkplatz- oder Verkehrsflächen, Zentralisierung
von Einrichtungen (Gemeinschaftskinderbetreuung, Kantinen ….),
intelligente Verkehrsführung, etc.
Auf Basis der Punkte 1 bis 4 können je Kommune Zielvorgaben für
Flächenverbrauch, Neuversiegelung und Entsiegelung entwickelt und deren
Einhaltung im Rahmen von jährlichen Monitoringberichten überprüft werden.
Darüber hinaus sind je Kommune sogenannte "Tabuflächen" auszuweisen, für die
eine besondere Schutzbedürftigkeit z.B. aufgrund der Grundwasserneubildung, der
Frisch- und Kaltluftentstehung, der Minderung des Aufheizeffektes in
Überwärmungsgebieten, ihrer hohen klimatischen Entlastungsfunktion oder ihrer
Bedeutung für Biotopverbünde besteht.