Veranstaltung: | LDK in Donaueschingen am 24./25.09.2022 |
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Tagesordnungspunkt: | FOR Formalia |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschlossen am: | 26.09.2022 |
Eingereicht: | 26.09.2022, 14:45 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Frauenstatut
Satzungstext
Frauenstatut
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg bekennen sich zur gleichberechtigten
Teilhabe von Frauen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur
Durchsetzung der in Art. 3 Grundgesetz garantierten Gleichberechtigung.
Entsprechend dem Frauenstatut des Bundesverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
werden in diesem Frauenstatut des Landesverbands Baden-Württemberg von dem
Begriff „Frauen“ alle erfasst, die sich selbst so definieren.
1. Mindestquotierung
Die auf Landesebene von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg zu besetzenden
und zu beschickenden Gremien sind mindestquotiert, d.h. mindestens zur Hälfte
von Frauen zu besetzen.
Mindestquotierung beschränkt sich nicht auf die numerische Repräsentanz von
Frauen in den Gremien. Mindestquotierung heißt vielmehr, dass eine mindestens
hälftige Verteilung sämtlicher Aufgabenfelder innerhalb dieser Gremien
vorgenommen werden muss.
2. Durchführung von Wahlen
Die Regelungen der Satzung des Bundesverbands und des Frauenstatuts des
Bundesverbands gelten entsprechend in ihrer jeweils aktuellen Fassung.Meldungen
von Delegierten der Kreisverbände zu den Landesgremien, die nicht nach den
Regelungen des Frauenstatuts gewählt wurden, werden nicht zugelassen.
3. Durchführung von Landesparteitagen und Landeswahlversammlungen
Die Regelungen des Frauenstatuts des Bundesverbandes für Versammlungen und
Bundesversammlungen gelten für Landesparteitage und Landeswahlversammlungen
entsprechend.
Die Kreis- und Ortsverbände und die Vereinigungen sind aufgefordert,
entsprechende Regelungen für ihre jeweiligen Mitgliederversammlungen in ihre
Satzung aufzunehmen.
4. Landesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik
- Die Landesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik nimmt Stellung zu aktuellen
politischen Fragen, die das Interesse von Frauen berühren. Die LAG
versucht, den Kontakt unter GRÜNEN Frauen auf allen Ebenen in Baden-
Württemberg zu koordinieren.
2. Stimmberechtigt in der Landesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik sind:
- je eine Delegierte aus den Kreisverbänden von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Baden-
Württemberg, die ebenso wie die Stellverteterinnen im Kreisverband
bestimmt oder gewählt werden,
- die Delegierten des Landesverbandes im Bundesfrauenrat,
- je eine Delegierte, die von den Vereinigungen des Landesverbandes ebenso
wie ihre Stellvertreterinnen gewählt oder benannt werden.
- die Mitglieder der Koordinationsgruppe der LAG Frauenpolitik.
- Ohne Stimmrecht können zudem alle Frauen unabhängig von einer
Parteimitgliedschaft mitarbeiten, die das Interesse haben Frauenpolitik
bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu gestalten.
- Die LAG wählt alle zwei Jahre zwei Sprecherinnen aus den Reihen ihrer
stimmberechtigten Mitglieder. Diese bilden zusammen mit einer Vertreterin
des Landesvorstandes, einer Vertreterin der Landtagsfraktion und vier
weiteren aus den stimmberechtigten Mitgliedern gewählten Frauen die
Koordinationsgruppe der LAG Frauenpolitik. Diese ist für die laufende
Arbeit sowie für die inhaltliche und organisatorische Vorbreitung der LAG
Frauenpolitik zuständig. Sie organisiert in Abstimmung mit dem
Landesvorstand Frauenveranstaltungen und -aktionen.
- Die LAG Frauenpolitik gibt sich eine Geschäftsordnung und regelt darin
insbesondere die Delegation aus den Kreisverbänden sowie die Wahl der
Koordinierungsgruppe. Bei allen anderen Fragen, insbesondere zur
Finanzierung, gelten die Regelungen des LAG-Statuts.
5. Einstellungspraxis der grünen Partei
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg wird als Arbeitergeberin alle bezahlten
Stellen auf allen Qualifikationsniveaus mindestens zur Hälfte mit Frauen
besetzen. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie
solange bevorzugt eingestellt, bis mindestens die Parität erreicht ist.
6. Wirksamkeit
Das Landesfrauenstatut ist Bestandteil der Landessatzung. Es tritt am Tag der
Beschlussfassung in Kraft.
Erste Verabschiedung auf der Landesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN Baden-
Württemberg am 08./09. März 1986, zuletzt geändert auf der
Landesdelegiertenkonferenz am 24. September 2022 in Donaueschingen.