Auf der Landesdelegiertenkonferenz sind zwei Gruppen stimmberechtigt: die Delegierten aus den Kreisverbänden und Kraft Amtes die Mitglieder des Landesvorstandes. Diese bilden zusammen die Gruppe der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen. Es ist deswegen missverständlich, wenn die Satzung immer nur von den „Delegierten“ spricht, wenn sie alle Stimmberechtigten meint. Da gerade die wichtigen Bestimmungen zu den Quoren oder zur Beschlussfähigkeit von der Auslegung abhängen, ist eine Klarstellung sinnvoll.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.07.2022, 11:08 |
Kommentare
Mario Hüttenhofer:
Meiner Kenntnis nach, sind Satzungsänderungen von Parteien/Vereinen digital nicht möglich.
Siehe dazu §33 BGB i.V.m. §5 Abs. 4 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie).
Könnt ihr das bitte nochmal prüfen.
Andreas Hamm:
der Absatz 8 hat nichts mit einer digitalen Abstimmung zu tun. Es geht dabei um angereiste Versammlungsmitglieder die ihre Papierstimmkarte an der Anmeldung im Foyer der Versammlungshalle abgeholt haben.
Die Änderung bezieht sich darauf klarzustellen was "anwesende Delegierte" sind. Z.B. sind im Foyer stehende Delegierte "anwesend" oder "nicht anwesend"
Mario Hüttenhofer: