Oft erreichen die Landesgeschäftsstelle rechtliche Fragen zur Gründung von Ortsverbänden und zu entsprechenden Satzungsregelungen. Die Unsicherheiten und Unklarheiten hängen unter anderem damit zusammen, dass oft Kreisverbände diese Fragen nicht ausreichend oder klar genug für ihren Gebietsverband regeln. Zudem lässt die Regelung der „sinngemäßen Anwendung“ der Satzungsregelungen von Kreisverbände viel Interpretationsspielraum .
Diese Satzungsänderung stellt eindeutig fest, dass Kreisverbände in ihren Satzungen regeln müssen ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren Ortsverbände gegründet werden können. Es wird zudem klargestellt, dass sie übergreifende Regelungen für die Arbeit der Ortsverbände in den Kreissatzungen treffen können – unter Achtung der Autonomie der Ortsverbände.
Kommentare
Achim Jooß:
Es muss "Gründung von Ortsverbänden" heißen nicht "Grünung"