Eine Landesregierung kann nur mittels eines aktualisierten Landesentwicklungsplans (LEP) die Kommunale Selbstverwaltung „überwinden“. Dieser Prozess dauert lauf MLW mindestens 10 Jahre, denn dir LEP ist erst dann gesetzlich bindend, wenn jede einzelne Kommune per Beschluss des Gemeinderates die Flächennutzungspläne ändern muss.
Angesichts des aktuellen Flächenverbrauchs von 6,2 ha/Tag (2021) muss eine Vollbremsung erfolgen. Diese kann aber nur über Beratung sowie intensives Werben und Drängen geschehen. Der Leitfaden kann durch Förderungen und Anreize unterstützt werden.
In einem „Leitfaden“ müssen schon konkrete Planungsmaßnahmen angesprochen werden, die helfen, eine absolute Sparsamkeit bei der Versiegelung von Grünland ansprechen. Ein Beispiel kann sein, dass neue Filialen von Discountern nicht mehr nur eingeschossig genehmigt werden dürfen, sondern mit einer Überbauung der Marktflächen und der Parkplätze mit Büros, Gewerbeetagen oder Wohnungen. Restflächen für den ruhenden Verkehr werden mit PV Anlagen und / oder Begrünung doppelt genutzt.
Durch die Landesregierung geförderte Ansiedlungen großer Konzerne im Rahmen der Transformationsstrategie dürfen hier nicht außerhalb stehen und müssen dem gleichen Regime der Flächensparsamkeit und Entsiegelung unterliegen. Das Klima kennt keinen guten oder schlechten Flächenfraß.
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