Für fairen Wettbewerb und gegen Lohndumping schreiben wir im Land bereits seit sechs Jahren Tariftreue vor, wo dies durch EU-Recht erlaubt ist. Dies ist im Wesentlichen beim Thema Verkehrsvergaben der Fall. Damit dies auch eingehalten wird, sollte das Land dies stärker selbst stichprobenhaft kontrollieren, wie dies auch das aktuelle Gutachten zur Evaluation des Gesetzes vorschlägt.
Den vergaberechtlichen Mindestlohn vom echten arbeitsrechtlichen Mindestlohn abzukoppeln ist nicht sinnvoll. Es führt zu einem riesigen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen bei der Kalkulation ihrer Angebote und benachteiligt dadurch kleine und mittlere Unternehmen. Der vom Antrag genannte grüne Einsatz für einen fair berechneten allgemeinen Mindestlohn ist der richtige Ansatz für armutsfeste Löhne für alle Beschäftigte und in jeder Branche.
Wir wollen auch den Lehrer*innen, bei denen bisher dienstrechtliche Hindernisse einer unbefristete Beschäftigung oder Verbeamtung entgegenstehen, Perspektiven geben. Kettenbefristungen lehnen wir ab. Befristete Verträge auf Wunsch beispielsweise für Pensionär*innen, die sich bereit erklärt haben, für bestimmten Zeitraum zu unterrichten, müssen jedoch weiter möglich sein, um flexibel die Unterrichtsversorgung zu verbessern.
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Cordula Maier: