Die Stromsteuer soll laut CO2-Bepreisungskonzept der Bundesgrünen auf das EU-rechtliche Minimum von ca. 5% des heutigen Standes reduziert werden (s. "Klimaschutz: Was jetzt zu tun ist. Sofortprogramm für den Sommer 2019"). Ganz abgeschafft kann die Stromsteuer EU-rechtlich also nicht, aber de facto wäre sie das aber annähernd. Deshalb triff eine "weitgehende Abschaffung" deutlich besser zu als nur eine "Senkung".
Leitantrag: | Klima schützen, Wohlstand sichern – Baden-Württembergs grüner Weg ins klimaneutrale und fossilfreie Zeitalter |
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Antragsteller*in: | KV Freiburg (dort beschlossen am: 05.09.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 10.09.2019, 10:16 |
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Mario Hüttenhofer:
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